Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der KUPONA GmbH

Präambel

Die KUPONA GmbH ist eine Online Marketing Agentur. Mit Beratungs-, Management- und Produktionsdienstleistungen unterstützt sie Kunden und Partner bei der Durchführung von Projekten in allen Bereichen des Online Marketing-Mix.

1. Geltungsbereich, Zustandekommen des Vertrages

1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KUPONA GmbH (im Folgenden „AGB“) gelten, sofern es nicht ausdrücklich anders vereinbart ist, für alle Geschäftsbeziehungen und Verträge der KUPONA GmbH (im Folgenden „KUPONA“) mit dem Vertragspartner (im Folgenden „Vertragspartner“ oder „Kunde“). Der Vertragspartner stimmt der Einbeziehung dieser AGB mit Vertragsabschluss ausdrücklich zu.

1.2
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, auch solche, die in diesen AGB nicht erwähnte Gegenstände regeln, erkennt KUPONA nicht an, es sei denn, KUPONA hat deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Sollten in den Geschäftsbedingungen des Vertragspartners Gegenstände geregelt sein, zu welchen die nachfolgenden Verkaufsbedingungen schweigen, so kommt nur das diesbezügliche dispositive Recht und keinesfalls eine abweichende Bedingung des Vertragspartners zur Anwendung. Diese AGB gelten auch dann, wenn KUPONA in Kenntnis entgegenstehender oder von den AGB abweichender Bedingungen des Vertragspartners die Vertragsleistung vorbehaltlos ausführt.

1.3
Informationen über das Leistungsportfolio von KUPONA werden unverbindlich an den Vertragspartner übermittelt. Mit seinem Auftrag gibt der Vertragspartner ein Angebot an KUPONA im Rechtssinne ab. Ein Vertrag kommt mit der Angebotsbestätigung durch KUPONA zustande. Der Inhalt der Auftragsbestätigung ist gleichzeitig Inhalt des Kaufvertrages.

1.4
Verträge bedürfen der Schriftform, wobei Fax oder E-Mail genügen. Mündliche Nebenabreden oder Vertragsänderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung, wobei diese per Fax oder E-Mail genügt.

2. Pflichten von KUPONA

2.1
Die Dienstleistung von KUPONA erfolgt im Rahmen des vertraglich mit dem Vertragspartner Vereinbarten.

2.2
KUPONA führt die Dienstleistungen gewissenhaft und mit der erforderlichen Sorgfalt durch.

2.3
KUPONA ist berechtigt, zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistung Subunternehmer zu beauftragen, ohne dass es der Zustimmung des Vertragspartners bedarf.

3. Pflichten des Vertragspartners

3.1
Der Vertragspartner ist verpflichtet, KUPONA mit jeglicher Mitwirkung zu unterstützen, die für die störungsfreie Durchführung der Dienstleistung durch KUPONA erforderlich ist.

3.2
Der Vertragpartner stellt KUPONA alle zur Vertragsdurchführung erforderlichen Daten, Unterlagen und sonstigen Informationen rechtzeitig zur Verfügung. Rechtzeitig bedeutet dabei mit einem angemessenen Zeitvorlauf vor Vertragsbeginn.

3.3
Der Vertragspartner unterrichtet KUPONA während der Vertragsdurchführung rechtzeitig über Änderungswünsche.

3.4
Der Vertragspartner ist verpflichtet, jede durch KUPONA erbrachte Leistung unverzüglich zu untersuchen und Mängel schriftlich zu rügen.

3.5
Der Vertragspartner ist gegenüber KUPONA zur Vergütung der Leistungen verpflichtet.

3.6
Der Vertragspartner sichert zu, dass die von ihm betriebenen Webseiten nicht über Inhalte verfügen, die nach deutschem Recht gegen Gesetze oder die guten Sitten verstoßen.

3.7
Über Änderungen an Webseiten oder Webservern des Vertragspartners, die die Leistungserbringung durch KUPONA abändern, einschränken oder anders beeinflussen, hat der Vertragspartner KUPONA rechtzeitig zu informieren.

4. Abnahme, Freigabe

4.1
Hat KUPONA Dienstleistungen zu erbringen, die nach dem Vertrag abzunehmen sind, hat der Vertragspartner die Abnahme rechtzeitig zu erklären. Der Vertragspartner hat auch die Veröffentlichung von Dienstleistungsergebnissen freizugeben.

4.2
Die Freigabe bewirkt zulasten von KUPONA keinen Gefahrübergang bezüglich des Inhalts von Werbemitteln oder sonstigen Dienstleistungen.

5. Vergütung

5.1
Der Vertragspartner hat KUPONA die Durchführung jeder Dienstleistung zu vergüten. KUPONA stellt dem Vertragspartner die geleisteten Handlungen anhand der in der Auftragsbestätigung oder im Vertrag enthaltenen Konditionen in Rechnung.

5.2
Rechnungsbeträge werden netto ausgewiesen und sind zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge per Überweisung zu entrichten.

5.3
Kommt der Vertragspartner mit der Zahlung der Vergütung in Verzug, ist der Rechnungsbetrag ab Verzugsbeginn mit 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. KUPONA behält sich die Geltendmachung weiteren Schadens vor.

5.4
Hat KUPONA die vertraglich vereinbarte Dienstleistung an einem anderen Ort als dem Geschäftssitz von KUPONA zu erfüllen, stellt KUPONA dem Vertragspartner Fahrtkosten, Spesen und ggf. Übernachtungskosten gesondert in Rechnung. Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Übernachtungskosten trägt der Vertragspartner nach entstandenem Aufwand, Fahrten mit dem eigenen PKW und Spesen werden nach den jeweils gültigen und üblich steuerlich relevanten Sätzen berechnet.

6. Vertragslaufzeit, Vertragsbeendigung

6.1
Der Vertrag läuft bis zur vollständigen Leistungserfüllung, es sei denn, vertraglich ist etwas anderes vereinbart.

6.2
Das Recht zur ordentlichen Kündigung ist ausgeschlossen, es sei denn, vertraglich ist anderes vereinbart. Hiervon unberührt ist das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages bei Vorliegen eines wichtigen Grundes. Ein wichtiger Grund ist insbesondere, aber nicht ausschließlich dann gegeben, wenn der Vertragspartner mit Zahlung der Vergütungen mit mehr als 2 Monaten in Verzug gerät, oder wenn KUPONA zur Leistungserbringung aus nicht selbst verschuldeten Umständen nicht imstande ist.

7. Gewährleistung

7.1
KUPONA haftet für Mängel an der Dienstleistung nur bei vorliegender Erheblichkeit des einzelnen Mangels. Erheblich ist der Mangel dann, wenn er die Tauglichkeit der Dienstleistung zum vertraglichen Zweck aufhebt oder mindert. Mängel, die nur zu einer unerheblichen Beeinträchtigung der Nutzbarkeit der Dienstleistung führen, sind unerheblich und bleiben unberücksichtigt. Das kumulative Zusammentreffen mehrerer unerheblicher Mängel führt aufgrund einer Gesamtschau nicht automatisch zu einer Erheblichkeit.

7.2
Mängel an der Dienstleistung zeigt der Vertragspartner unmittelbar nach Kenntniserlangung gegenüber KUPONA an. KUPONA steht das zweimalige Recht zur Nachbesserung zu.

7.3
Die Beseitigung von Mängeln, die bereits im durch den Vertragspartner an KUPONA zum Zweck der Dienstleistung übergebenen Daten, Unterlagen oder sonstigen Informationen vorhanden sind und damit die Fehlerhaftigkeit der Dienstleistung verursachen, gilt nicht als Nachbesserungsversuch.

8. Haftung

8.1
KUPONA haftet für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden aus der Vertragserfüllung nur im Umfang des jeweils vorhersehbaren und zurechenbaren Schadens. KUPONA haftet nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden aus der Vertragserfüllung, es sei denn, es handelt sich bei den Schäden um solche, die durch die Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit oder von Kardinalspflichten entstanden sind. Als Kardinalspflicht sind alle wesentlichen Vertragspflichten zu verstehen, die aufgrund des jeweiligen Vertrages seitens KUPONA geschuldet und für das Erreichen des Vertragsziels von eminenter Bedeutung sind. Hierunter fallen auch Nebenpflichten, die im Falle einer schuldhaften Pflichtverletzung dazu führen können, das Erreichen des Vertragszwecks zu gefährden. KUPONA haftet auch dann nur für den Umfang des dabei vorhersehbaren und zurechenbaren Schadens.

8.2
Kommt der Vertragspartner seinen Mitwirkungspflichten gegenüber KUPONA nicht nach, ist KUPONA insoweit von der Leistungspflicht befreit. Leistet KUPONA dennoch, haftet der Vertragspartner für den entstandenen Aufwand.

8.3
KUPONA haftet im Verhältnis zum Vertragspartner nicht für Rechtsverstöße des Vertragspartners innerhalb der Angebote in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, markenrechtlicher, verbraucherrechtlicher oder sonstiger rechtlich erheblicher Weise. Der Vertragspartner stellt KUPONA insoweit von allen geltend gemachten Ansprüchen Dritter unverzüglich auf erstes Anfordern hin umfänglich frei. Der Freistellungsanspruch umfasst auch alle zur Anspruchsabwehr durch KUPONA notwendig werdenden Kosten.

9. Urheberrechte, sonstige Schutzrechte

9.1
KUPONA ist alleiniger Urheber aller nach dem Vertrag zu erstellenden Leistungsergebnisse. Der Vertragspartner erlangt Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Leistungsergebnissen nur dann, wenn dies vertraglich ausdrücklich vereinbart ist.

9.2
Der Vertragspartner räumt KUPONA nicht-exklusiv und für die Dauer der Zusammenarbeit alle Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrechte an jedweden Urheberrechten, Marken und Unternehmenskennzeichen des Vertragspartners ein, die für eine störungsfreie Vertragserfüllung notwendig sind, wie insbesondere aber nicht ausschließlich das Recht zur Speicherung und öffentlichen Zugänglichmachung. Der Vertragspartner sichert KUPONA zu, im Besitz dieser erforderlichen Rechte zu sein.

9.3
KUPONA ist, wenn dies für eine Leistungserfüllung nach dem Sinn und Zweck des Vertrages unvermeidbar ist, dazu berechtigt, alle Rechte aus Ziffer 9.2 an Dritte weiterzugeben. Eine Unvermeidbarkeit liegt insbesondere aber nicht ausschließlich dann vor, wenn sich KUPONA zur Vertragserfüllung eines Affiliate-Netzwerkes bedient.

9.4
Von der Weitergabe der Rechte aus Ziffern 9.2 und 9.3 nicht umfasst ist das Recht, Schutzrechtsverstöße von Dritten rechtlich zu verfolgen. KUPONA wird dem Vertragspartner bei Schutzrechtsverletzungen jedoch auf Kosten des Vertragspartners hilfreich zur Seite stehen, sofern dies mit dem Vertrag zwischen den Parteien in Zusammenhag steht und zur Verfolgung geeignet ist.

9.5
Der Vertragspartner stellt KUPONA von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die gegen die Nutzung der durch den Vertragspartner überreichten Daten, Unterlagen und sonstigen Informationen gerichtet sind, auf erstes Anfordern unverzüglich und vollumfänglich frei.

9.6
KUPONA ist berechtigt, die Eigenschaft des Vertragspartners auch nach Ablauf der Kampagne als Referenz zu nutzen. Ziffer 9.2 gilt entsprechend.

10. Geheimhaltung, Datenschutz

10.1
Der Vertragspartner ist verpflichtet, Einzelheiten über Vertragsinhalte oder Nebenabreden über die Vorgehensweise und das Geschäftsgebaren von KUPONA gegenüber Dritten geheim zu halten. Die Mitarbeiter des Vertragspartners sind von diesem ebenfalls schriftlich zur Geheimhaltung zu verpflichten.

10.2
Die Parteien sind darüber hinaus dazu verpflichtet, im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung übergebene Informationen oder Unterlagen oder erworbenes Know-How geheim zu halten, es sei denn, es handelt sich dabei um solche Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind.

10.3
Beim Verstoß gegen das Geheimhaltungserfordernis gemäß Ziffern 10.1 und 10.2 ist der Vertragspartner zur Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzes in Höhe von € 20.000,00 verpflichtet. Dem Vertragspartner bleibt es unbenommen, den Eintritt eines geringeren Schadens bei KUPONA nachzuweisen. KUPONA behält sich die Geltendmachung weiteren Schadens vor.

10.4
KUPONA ist berechtigt, Daten des Waren- und Zahlungsverkehrs mit dem Vertragspartner zum Zwecke der Vertragserfüllung und der Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehung sowie zur Gewährleistung der erforderlichen Buchhaltung zu speichern, zu verarbeiten und zu übermitteln.

11. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

11.1
Dem Vertragspartner ist die Aufrechnung von Gegenansprüchen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen erlaubt.

11.2
Zurückbehaltungsrechte gegenüber KUPONA kann der Vertragspartner nur dann geltend machen, wenn sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen wie die Ansprüche, gegen die die Zurückbehaltungsrechte vorgebracht werden.

12. Sonstiges

12.1
Die Regelungen dieses Vertrages unterfallen dem deutschen Recht. Erfüllungsort ist Fulda. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, auch über sein Bestehen, ist ebenfalls Fulda.

12.2
Rechte aus dem Vertragsverhältnis dürfen durch den Vertragspartner nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch KUPONA an Dritte abgetreten werden.

12.3
Sollten einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam werden oder sie lückenhaft sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Klauseln hiervon nicht berührt. Die Parteien ersetzen in einem solchen Fall die Klausel durch eine einvernehmliche Regelung, die dem mit der unwirksamen Klausel ursprünglich wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Für die Ausfüllung von Lücken gilt dies sinngemäß ebenfalls.

12.4
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

Stand: Januar 2018

Allgemeine Bedingungen für die Durchführung von User Retargeting durch die KUPONA GmbH

1. Geltungsbereich, Zustandekommen des Vertrages

1.1
Diese Allgemeinen Bedingungen für die Durchführung von User Retargeting durch die KUPONA GmbH (im Folgenden „AB-UR“) gelten, sofern es nicht ausdrücklich anders vereinbart ist, für alle Geschäftsbeziehungen und Verträge der KUPONA GmbH (im Folgenden „KUPONA“) mit dem Vertragspartner (im Folgenden „Vertragspartner“ oder „Kunde“), für die die Durchführung von User Retargeting Gegenstand ist (im Folgenden „Dienstleistung“). Der Vertragspartner stimmt der Einbeziehung dieser AB-UR mit Vertragsschluss ausdrücklich zu.

1.2
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, auch solche, die in diesen AB-UR nicht erwähnte Gegenstände regeln, erkennt KUPONA nicht an, es sei denn, KUPONA hat deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Sollten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners Gegenstände geregelt sein, zu welchen die nachfolgenden AB-UR schweigen, so kommt nur das diesbezügliche dispositive Recht und keinesfalls eine abweichende Bedingung des Vertragspartners zur Anwendung. Diese AB-UR gelten auch dann, wenn KUPONA in Kenntnis entgegenstehender oder von den AB-UR abweichenden Bedingungen des Vertragspartners die Vertragsleistung vorbehaltlos ausführt.

1.3
Mit seinem Auftrag gibt der Vertragspartner ein Angebot an KUPONA im Rechtssinne ab. Ein Vertrag kommt mit der Angebotsbestätigung durch KUPONA zustande. Der Inhalt der Auftragsbestätigung ist gleichzeitig Inhalt des Vertrages. Der Auftragsbestätigung steht die Ausführung der Dienstleistung durch KUPONA gleich.

1.4
Verträge bedürfen der Schriftform, wobei Fax oder E-Mail genügen. Mündliche Nebenabreden oder Vertragsänderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung, wobei hierfür ebenfalls Fax oder E-Mail genügt.

2. Gegenstand der Dienstleistung

2.1
Gegenstand der Dienstleistung ist die gezielte Auslieferung von nutzerrelevanten Werbemitteln durch KUPONA.

2.2
KUPONA liefert hierfür zunächst einen Container Tag an den Kunden aus, den dieser auf den vertragsgegenständlichen Webseiten einbindet. Durch den Container Tag wird ein mit einer eindeutigen UserID gemäß Ziffer 2.5 dieser AB-UR versehenes und wieder entfernbares Cookie in den Browser jedes markierungsfähigen Users geschrieben. Verbleibt der Cookie im Browser des Users, liefert KUPONA jeweils nutzerrelevante Werbemittel an diesen User aus, sobald dieser User Webseiten Dritter nutzt, die sich in der Reichweite von KUPONA befinden.

2.3
Ist vertraglich nichts anderes vereinbart, wählt KUPONA Art und Ausgestaltung der Marker Skripts jederzeit nach eigenem Ermessen, jedoch immer im Interesse der Kampagnenoptimierung, aus. KUPONA ist auch während der laufenden Kampagne berechtigt, Vermarkter/Publisher zu ergänzen und/oder eigene und Skripte und URL-Aufrufe von Dienstleistungspartnern, wie insbesondere aber nicht ausschließlich Adserver- und/oder Tracking- Dienstleister und/oder Vermarkter/Publisher, in vorhandene Container Tags beim Kunden nachzuladen, ohne dass eine Zustimmung des Kunden erforderlich ist.

2.4
Die Parteien legen vertraglich fest, nach welcher der bei KUPONA zur Verfügung stehenden Optionen die Auslieferung der Werbemittel erfolgen soll (Retargeting Rules). KUPONA informiert den Kunden jederzeit gerne vorab über die zur Verfügung stehenden Optionen der Kampagnenaussteuerung.

2.5
Mittels der im Cookie nach Ziffer 2.2 dieser AB-UR enthaltenen UserID ist ein Abgleich mit einem in der Datenbank des Adservers gespeicherten abstrakten Userprofils möglich. Ist vertraglich nicht anderes vereinbart, enthält die UserID folgende Profildaten des Users: Bewegungsdaten im Shop des Kunden und Produkt/Kategorie IDs. Ist vertraglich nichts anderes vereinbart, ist KUPONA berechtigt aber nicht verpflichtet, nach eigenem Ermessen, jedoch im Interesse des Kunden, Profildaten in die UserID nachzuladen, wenn hierdurch eine Kampagnenoptimierung möglich erscheint. KUPONA speichert dabei Profildaten in Form personenbezogener Daten nur nach ausdrücklicher Beauftragung durch den Kunden in die UserID.

3. Rechte und Pflichten der Parteien

3.1
KUPONA führt die Dienstleistung im Rahmen des vertraglich mit dem Vertragspartner Vereinbarten sowie gewissenhaft und mit der erforderlichen Sorgfalt durch. Der Vertragspartner ist verpflichtet, KUPONA mit jeglicher Mitwirkung zu unterstützen, die von seiner Seite für die störungsfreie Durchführung der Dienstleistung durch KUPONA erforderlich ist.

3.2
KUPONA ist berechtigt, zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistung Subunternehmer und/oder Technologiepartner zu beauftragen, ohne dass es der weiteren, ausdrücklichen Zustimmung des Vertragspartners bedarf.

3.3
Der Vertragspartner ist selbst für das Vorhandensein oder die Herstellung der Kompatibilität seiner technischen Voraussetzungen mit der von KUPONA durchzuführenden Dienstleistung verantwortlich.

3.4
Der Vertragspartner stellt KUPONA alle zur Vertragsdurchführung erforderlichen Daten, Unterlagen und sonstigen Informationen rechtzeitig zur Verfügung, wobei als rechtzeitig dabei spätestens 10 Werktage vor dem Beginn der Dienstleistungsausführung gilt.

3.5
Der Vertragspartner ist verpflichtet, jede durch KUPONA erbrachte Dienstleistung unverzüglich zu untersuchen und Mängel schriftlich zu rügen.

3.6
Der Vertragspartner sichert zu, dass die von ihm betriebenen Webseiten nicht über Inhalte verfügen, die nach deutschem Recht gegen Gesetze oder die guten Sitten verstoßen. Der Vertragspartner sichert weiterhin zu, sämtliche aus Gründen des Userschutzes erforderlichen Erklärungen, die KUPONA ihm zur Verfügung stellt, auf den vertragsgegenständlichen Webseiten zu veröffentlichen. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich für Erklärungen, die den Datenschutz zugunsten des Users betreffen.

3.7
Der Vertragspartner ist berechtigt, die nach Ziffer 2.5 dieser AB-UR in den UserID’s vorhandenen Profildaten vor Ort bei demjenigen Adserver, bei dem diese gespeichert sind, einzusehen. Hierzu kündigt der Vertragspartner seinen Wunsch zur Einsichtnahme bei KUPONA an. KUPONA nennt dem Vertragspartner in Absprache mit dem Adserver Dienstleister einen Termin zur Einsichtnahme, der üblicherweise innerhalb von 3-5 Tagen nach der Ankündigung stattfinden kann.

3.8
Ist vertraglich nicht anderes vereinbart, liefert KUPONA vertragsgegenständliche Werbemittel an nach eigenem Ermessen ausgewählte Webseiten Dritter sowie in nach eigenem Ermessen festgelegten Umfang aus.

3.9
Über Änderungen an tatsächlichen Gegebenheiten, Webseiten oder Webservern des Vertragspartners, die die Anforderungen an die Dienstleistungserbringung durch KUPONA abändern, einschränken oder in anderer Weise beeinflussen, hat der Vertragspartner KUPONA rechtzeitig zu informieren. Der Vertragspartner ist dabei insbesondere, aber nicht ausschließlich dazu berechtigt, KUPONA während der Dienstleistungsausübung mit der Abänderung bzw. Aktualisierung von Produkt- und Preisdaten innerhalb der Werbemittel zu beauftragen. Abgeänderte Produkt- und Preisdaten hat der Vertragspartner spätestens 24 Stunden vor der geplanten Auslieferung in üblicher Form bereitzustellen.

3.10
Der Vertragspartner hat durch KUPONA vertragsgemäß erstellte Werbemittel vor ihrer Veröffentlichung auf Verlangen von KUPONA freizugeben. Mit der Freigabe geht die Leistungsgefahr auf den Kunden über.

3.11
Hat KUPONA Dienstleistungen zu erbringen, die nach dem Vertrag abzunehmen sind, hat der Vertragspartner die Abnahme rechtzeitig zu erklären. Die Abnahme gilt dann als erklärt, wenn eine schriftliche Mängelrüge innerhalb von 14 Tagen nach Dienstleistungserbringung unterbleibt. Mit der Abnahme geht die Leistungsgefahr auf den Kunden über.

4. Vergütung

4.1
Ist vertraglich nichts anderes geregelt, ist der Kunde zur Zahlung einer Vergütung nur an den Affiliate Netzbetreiber verpflichtet. Die aus der Dienstleistung resultierende Provision erhält KUPONA in diesen Fällen vom Affiliate Netzbetreiber.

4.2
Hat der Kunde KUPONA nach dem Vertrag eine Vergütung zu entrichten, werden Rechnungsbeträge netto ausgewiesen und sind zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge per Überweisung zahlbar.

4.3
Kommt der Vertragspartner mit einer Zahlung der Vergütung nach Ziffer 4.2 in Verzug, ist der Rechnungsbetrag ab Verzugsbeginn mit 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. KUPONA behält sich die Geltendmachung weiteren Schadens vor.

5. Laufzeit des Vertrages, Kündigung

5.1
Der Vertrag läuft bis zur vollständigen Erfüllung der vertraglich vereinbarten Dienstleistung, es sei denn, vertraglich ist etwas anderes vereinbart.

5.2
Jede der Parteien ist, sofern anderes im Vertrag nicht festgelegt ist, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende zu kündigen. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Hiervon unberührt ist das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages bei Vorliegen eines wichtigen Grundes.

6. Gewährleistung, Haftung

6.1
KUPONA haftet für Mängel an der Dienstleistung nur bei vorliegender Erheblichkeit des einzelnen Mangels. Erheblich ist der Mangel dann, wenn er die Tauglichkeit der Dienstleistung zum vertraglichen Zweck aufhebt oder mindert. Mängel, die nur zu einer unerheblichen Beeinträchtigung der Nutzbarkeit der Dienstleistung führen, sind unerheblich und bleiben unberücksichtigt. Das kumulative Zusammentreffen mehrerer unerheblicher Mängel führt nicht aufgrund einer Gesamtschau automatisch zu einer Erheblichkeit.

6.2
Mängel an der Dienstleistung zeigt der Vertragspartner unmittelbar nach Kenntniserlangung gegenüber KUPONA an. KUPONA steht das zweimalige Recht zur Nachbesserung zu.

6.3
Die Beseitigung von Mängeln, die bereits im durch den Vertragspartner an KUPONA zum Zweck der Dienstleistung übergebenen Daten, Unterlagen oder sonstigen Informationen vorhanden sind und damit die Fehlerhaftigkeit der Dienstleistung verursachen, gilt nicht als Nachbesserungsversuch.

6.4
KUPONA trifft technische Maßnahmen, um die Funktionsfähigkeit von Marker Skripts vor ihrer Einbindung sowie täglich nach ihrer Einbindung auf den vertragsgegenständlichen Webseiten des Kunden daraufhin zu überprüfen, ob aufgrund ihrer Verwendung Ladefehler oder Beeinträchtigungen der vertragsgegenständlichen Webseiten des Kunden auftreten. Treten Ladefehler oder Beeinträchtigungen auf, ist KUPONA verpflichtet, diese werktags innerhalb von 48 Stunden zu beseitigen. Darüber hinaus übernimmt KUPONA keine Verantwortung für aus Ladefehlern oder Beeinträchtigungen resultierende und fahrlässig verursachte Schäden wie entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden des Kunden.

6.5
Für alle Ansprüche der Parteien gegeneinander, die nicht Erfüllungsansprüche sind oder der Erfüllung der vertraglichen Pflichten dienen, insbesondere für Ansprüche auf Schaden- oder Aufwendungsersatz, aus Selbstvornahme, Kündigung oder Rückabwicklung nach Rücktritt, unabhängig von der Frage einer Pflichtverletzung, vom Maß des Verschuldens oder der Anspruchsgrundlage, haftet KUPONA im Übrigen für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden aus der Vertragserfüllung nur im Umfang des jeweils vorhersehbaren und zurechenbaren Schadens. KUPONA haftet nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden aus der Vertragserfüllung, es sei denn, es handelt sich bei den Schäden um solche, die durch die Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit oder von Kardinalspflichten entstanden sind. Als Kardinalspflicht sind alle wesentlichen Vertragspflichten zu verstehen, die aufgrund des jeweiligen Vertrages seitens KUPONA geschuldet und für das Erreichen des Vertragsziels von eminenter Bedeutung sind. Hierunter fallen auch Nebenpflichten, die im Falle einer schuldhaften Pflichtverletzung dazu führen können, das Erreichen des Vertragszwecks zu gefährden. KUPONA haftet auch dann nur für den Umfang des dabei vorhersehbaren und zurechenbaren Schadens.

6.6
Ist KUPONA durch höhere Gewalt oder sonstige störende Umstände, deren Beseitigung ihr nicht möglich oder nicht zumutbar ist, an der Erfüllung ihrer jeweiligen vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise gehindert, so ruhen die vertraglichen Verpflichtungen in entsprechendem Umfang bis zur Beseitigung der störenden Ursache und ihrer Folgen.

6.7
Kommt der Vertragspartner seinen Mitwirkungspflichten gegenüber KUPONA nicht oder nicht rechtzeitig nach, ist KUPONA insoweit von der Leistungspflicht befreit. Für infolge dieser Nichtleistung entstehende oder entstandene unmittelbare oder mittelbare Schäden des Vertragspartners oder eines Dritten ist die Haftung von KUPONA im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Leistet KUPONA dennoch, haftet der Vertragspartner für den entstandenen Mehraufwand.

6.8
KUPONA haftet im Verhältnis zum Vertragspartner nicht für Rechtsverstöße des Vertragspartners auf den vertraglich festgelegten Webseiten und/oder innerhalb der Werbemittel in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, markenrechtlicher, verbraucherrechtlicher, informationsrechtlicher, datenschutzrechtlicher oder sonstiger rechtlich erheblicher Weise. Der Vertragspartner stellt KUPONA darüber hinaus von allen insoweit geltend gemachten Ansprüchen Dritter unverzüglich auf erstes Anfordern hin umfänglich frei. Der Freistellungsanspruch umfasst auch alle zur Anspruchsabwehr durch KUPONA notwendig werdenden Kosten.

7. Geheimhaltung, Datenschutz

7.1
Der Vertragspartner ist verpflichtet, Einzelheiten über Vertragsinhalte, Nebenabreden über die Vorgehensweise und das Geschäftsgebaren von KUPONA einschließlich der Ausführung der Dienstleistung durch KUPONA gegenüber Dritten geheim zu halten. Die Mitarbeiter des Vertragspartners sind von diesem ebenfalls schriftlich zur Geheimhaltung zu verpflichten.

7.2
Die Parteien sind darüber hinaus dazu verpflichtet, im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung übergebene Informationen oder Unterlagen oder erworbenes Know-How geheim zu halten, es sei denn, es handelt sich dabei um solche Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind.

7.3
Beim Verstoß gegen das Geheimhaltungserfordernis gemäß Ziffern 7.1 und 7.2 ist der Vertragspartner zur Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzes in Höhe von € 20.000,00 verpflichtet. Dem Vertragspartner bleibt es unbenommen, den Eintritt eines geringeren Schadens bei KUPONA nachzuweisen. KUPONA behält sich die Geltendmachung weiteren Schadens vor.

7.5
Der Kunde überträgt KUPONA das nicht-ausschließliche Recht, die über das auf den Webseiten des Kunden aufgezeichnete Userverhalten gewonnenen Daten zur Vertragserfüllung zu verwenden. Der Kunde ist berechtigt, die erhobenen Daten selbst zu nutzen. Er übernimmt in diesem Fall die alleinige Verantwortung.

7.6
KUPONA sichert zu, gewonnene Daten nicht für andere Zwecke als zur Vertragserfüllung gegenüber dem Kunden zu nutzen.

7.7
KUPONA wird bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen bzw. personenbeziehbaren Daten die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten. In diesen Fällen schließt KUPONA mit dem Kunden eine gesonderte Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung ab, die den Vorschriften des § 11 BDSG genügt. KUPONA wird, wenn Systeme eines Dritten zur Gewinnung der Daten genutzt werden, darauf achten, dass der Dritte sämtliche datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhält.

7.8
KUPONA ist berechtigt, Daten des Waren- und Zahlungsverkehrs mit dem Vertragspartner zum Zwecke der Vertragserfüllung und der Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehung sowie zur Gewährleistung der erforderlichen Buchhaltung zu speichern, zu verarbeiten und zu übermitteln.

8. Schutzrechte

8.1
Der Vertragspartner erlangt Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Dienstleistungsergebnissen insoweit, wie es die Vertragserfüllung zwingend erfordert.

8.2
Der Vertragspartner räumt KUPONA nicht-ausschließlich und für die Dauer der Zusammenarbeit alle Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrechte an Urheberrechten, Marken und Unternehmenskennzeichen des Vertragspartners ein, die für eine störungsfreie Vertragserfüllung notwendig sind, wie insbesondere aber nicht ausschließlich das Recht zur Speicherung, Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung und öffentlichen Zugänglichmachung. Der Vertragspartner sichert KUPONA zu, im Besitz der hierfür erforderlichen Rechte zu sein.

8.3
KUPONA ist, wenn dies für eine Leistungserfüllung nach dem Sinn und Zweck des Vertrages unvermeidbar ist, dazu berechtigt, alle Rechte aus Ziffer 8.2 an Dritte weiterzugeben. Eine Unvermeidbarkeit liegt insbesondere aber nicht ausschließlich dann vor, wenn sich der Kunde oder KUPONA zur Vertragserfüllung eines Affiliate Netzwerkes, Subunternehmer und/oder Technologiepartner bedient.

8.4
Von der Weitergabe der Rechte aus Ziffern 8.2 und 8.3 nicht umfasst ist das Recht, Schutzrechtsverstöße von Dritten rechtlich zu verfolgen. KUPONA wird dem Vertragspartner bei Schutzrechtsverletzungen jedoch auf Kosten des Vertragspartners hilfreich zur Seite stehen, sofern dies mit dem Vertrag zwischen den Parteien in Zusammenhag steht und zur Verfolgung geeignet ist.

8.5
Der Vertragspartner stellt KUPONA von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die gegen die Nutzung der durch den Vertragspartner überreichten Daten, Unterlagen und sonstigen Informationen durch KUPONA gerichtet sind, auf erstes Anfordern unverzüglich und vollumfänglich frei.

9. Schlussvorschriften

9.1
Die Regelungen dieses Vertrages unterfallen dem deutschen Recht. Erfüllungsort ist Fulda. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, auch über sein Bestehen, ist ebenfalls Fulda.

9.2
Dem Vertragspartner ist die Aufrechnung von Gegenansprüchen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen erlaubt. Zurückbehaltungsrechte gegenüber KUPONA kann der Vertragspartner nur dann geltend machen, wenn sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen wie die Ansprüche, gegen die die Zurückbehaltungsrechte vorgebracht werden.

9.3
Rechte aus dem Vertragsverhältnis dürfen durch den Vertragspartner nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch KUPONA an Dritte abgetreten werden.

9.4
Sollten einzelne Klauseln dieser AB-UR unwirksam werden oder sie lückenhaft sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Klauseln hiervon nicht berührt. Die Parteien ersetzen in einem solchen Fall die Klausel durch eine einvernehmliche Regelung, die dem mit der unwirksamen Klausel ursprünglich wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Für die Ausfüllung von Lücken gilt dies sinngemäß ebenfalls.

Stand: November 2017